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Die Krankenversicherer und der Verband der Alters-und Pflegeheime (VAP) haben zusammen mit dem Gesundheitsdepartement Basel-Stadt die soge-nannte Paritätische Abklärungs- und Kontrollkommission Alters- und Pflege-heime (ParKo APH) eingesetzt. Im Auftrag der ParKo APH führt die Abteilung Langzeitpflege die Geschäftsstelle RAI-Audits.
Die Geschaftsstelle erfüllt folgende Aufgaben: - Stichprobenweise Überprüfung der Zuteilung zu den Pflegestufen in den Pflegeheimen. - Überprüfung der Zuteilung zu einer Pflegestufe im Einzelfall auf Antrag eines Krankenversicherers.
Die Geschäftsstelle RAI-Audits organisiert insbesondere systematische und regelmässige Audits in den Pflegeheimen und sorgt für den ordnungsgemäßen Ablauf der übrigen Geschäfte.
Die ParKo APH entscheidet aufgrund der Audit-Ergebnisse sowie aufgrund der Beurteilung der Einzelanträge über notwendige Massnahmen zur Sicherstellung der korrekten Zuteilungen zu den Pflegestufen. Sie erarbeitet ausserdem Ar-beitsanweisungen, Interpretationen und Ausnahmeregelungen, die zur korrek-ten und einheitlichen Anwendung des Systems RAI notwendig sind, und setzt diese in Kraft.
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