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Aktuell

Was kostet ein Pflegeheimplatz?

Wie ist die Finanzierung eines Pflegeheimplatzes geregelt?

Orientieren Sie sich im Abschnitt Angebote für ältere Personen - Kosten und Finanzierung

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Für gewerbsmässige spitalexterne Krankenpflege ist eine Bewilligung des Gesundheitsdepartementes notwendig. Eine Spitex-Bewilligung kann für Institutionen oder für Einzelpersonen erteilt werden.

Nachfolgend können Sie sich über die Gesetzes- und Verordnungsgrundlagen sowie über das Bewilligungsverfahren orientieren:
Gesetz betreffend die spitalexterne Kranken- und Gesundheitspflege (Spitexgesetz) ( PDF-Dokument)
Verordnung betreffend die spitalexterne Kranken- und Gesundheitspflege (Spitexverordnung) ( PDF-Dokument)
Verordnung betreffend Gebühren für Berufsausübende im
Gesundheitsbereich
( PDF-Dokument)
Leitfaden für die Spitex-Bewilligung ( PDF-Dokument)
Bewilligungsvoraussetzungen für Einzelpersonen ( PDF-Dokument)
Bewilligungsvoraussetzungen für Organisationen ( PDF-Dokument)

Der Fachbereich Aufsicht und Qualität der Abteilung Langzeitpflege überprüft regelmässig die Voraussetzungen der Spitex-Leistungserbringer (siehe dazu Konzept der Spitex-Aufsicht ( PDF-Dokument)).

Ab 1. Januar 2011 gelten die neuen Regeln der Pflegefinanzierung gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG).

Informationen hierzu finden Sie im Merkblatt ( PDF-Dokument) oder in der Folienpräsentation aus der Infoveranstaltung.

Muster-Kalkulationsschema für die Rechnungsstellung  (Excel-Datei)

Muster-Sammelrechnung Restfinanzierung an den Kanton (Excel-Datei)