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Ab 1. Januar 2011 gelten die neuen Regeln der Pflegefinanzierung gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG).

Die Kantone sind verpflichtet, einen Teil der Pflegekosten ihrer Einwohnerinnen und Einwohner zu übernehmen. Die sogenannte Restfinanzierung ergibt sich aus den Normpflegekosten abzüglich des Eigenbeitrags der Patientin/des Pa-tienten sowie abzüglich des Beitrages der Krankenversicherung.

Informationen zur Restfinanzierung finden Sie hier:

Merkblatt zur Abrechnung der Restfinanzierung nach KVG für Bewohnerinnen und Bewohner aus dem Kanton Basel-Stadt in ausserkantonalen Pflegeheimen

Merkblatt zur Abrechnung der Restfinanzierung nach KVG für Spitex-Anbieter ohne besonderen Leistungsauftrag

Merkblatt Eintritt in ein Pflegeheim in Basel-Stadt aus einem Wohnsitz ausserhalb des Kantons