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Um betagten, betreuungs- und pflegebedürftigen Menschen das Verbleiben in ihrer eigenen Wohnung so lange wie möglich zu ermöglichen, können Dienstleistungen der Spitex-Organisationen beansprucht werden. Dabei besteht ein Anspruch auf Leistungen der Krankenversicherung, wenn Dienstleistungen der Grundpflege und der Behandlungspflege erbracht werden. Dienstleistungen der Hauswirtschaft und Haushalthilfe werden von der obligatorischen Krankenversicherung nicht übernommen. Kostenbeiträge aus Zusatzversicherungen sind möglich. Einen Überblick über die Anbieter von Spitex-Leistungen erhalten Sie im Merkblatt Spitex ( PDF-Dokument).
Über einige Anbieter von Spitex-Leistungen können Sie sich direkt informieren:
(*) Lesen Sie hier den Disclaimer
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