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Wer zu Hause regelmässig eine betagte, kranke oder behinderte Person pflegt, erhält im Kanton Basel-Stadt auf Antrag eine Entschädigung. Der Beitrag steht all jenen Angehörigen oder Nachbarn zu, die jeden Tag mindestens eine Stunde für die Hilfe bei der täglichen Grundpflege aufwenden.
Die Höhe des Pflegebeitrages hängt vom Erhalt einer allfälligen Hilflosenentschädigung (HE) der IV oder der AHV ab.
Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Basel können diese bei der Abteilung Langzeitpflege beantragen. Das Merkblatt Pflegebeiträge für die Pflege zu Hause ( PDF-Dokument). vermittelt Ihnen weitere Informationen.
Beiträge an die Pflege zu Hause werden auch für die Pflege von Kindern und Jugendlichen (bis 18 Jahre) gewährt. Für die Pflegebeiträge zugunsten von minderjährigen Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Basel (d.h ohne Riehen und Bettingen) wenden Sie sich bitte an:
Erziehungsdepartement Basel-Stadt Leimenstr.1, 4051 Basel, 061 267 44 38
Einwohnerinnen und Einwohner von Riehen und Bettingen wenden sich für die Anmeldung von Beiträgen an die Pflege zu Hause (Betagte und Minderjährige) an:
Frau Barbara Gronbach, Wettsteinstr.1, Postfach, 4125 Riehen 1, 061 646 82 90, Fax 061 646 81 24, E-Mail: barbara.gronbach@riehen.ch
siehe auch unter http://www.riehen.ch (*)
(*) Lesen Sie hier den Disclaimer
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