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In Basel-Stadt werden alle Heimbewohnerinnen  und Heimbewohner  aufgrund ihrer Pflege- und Hilfsbedürftigkeit (mittels dem Resident Assessment Instrument, RAI) beurteilt und in eine von 12 Pflegeaufwandgruppen (Resident User Group, RUG) eingeteilt.

Bei Uneinigkeiten, welche die Einstufung in eine Pflegeaufwandgruppe betreffen, kann die Fachstelle Aufsicht und Qualität kontaktiert werden. Führt dies für die Betroffenen zu keinem zufrieden stellenden Ergebnis, kann ein Schiedsgericht angerufen werden. Im Schiedsgericht sind einerseits die Seniorenverbände Basel-Stadt, andererseits der Verband der Basler Alters- und Pflegeheime mit je einer Stimme vertreten. Den Vorsitz des Schiedsgerichtes hat der Leiter der Abteilung Langzeitpflege inne.

Weitere Einzelheiten können der Schiedsordnung  ( PDF-Dokument) entnommen werden.