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In Basel-Stadt werden alle Heimbewohnerinnen und Heimbewohner aufgrund ihrer Pflege- und Hilfsbedürftigkeit (mittels dem Resident Assessment Instru-ment RAI) beurteilt und in eine von 12 Pflegestufen eingeteilt.
Bei Uneinigkeiten, welche die Einstufung betreffen, kann die Fachstelle Aufsicht und Qualität kontaktiert werden. Führt dies für die Betroffenen zu keinem zu-friedenstellenden Ergebnis, kann ein Schiedsgericht angerufen werden. Im Schiedsgericht sind einerseits die Seniorenverbände Basel-Stadt, andererseits der Verband der Basler Alters- und Pflegeheime mit je einer Stimme vertreten. Den Vorsitz des Schiedsgerichtes hat der Leiter der Abteilung Langzeitpflege inne.
Weitere Einzelheiten können der Schiedsordnung ( PDF-Dokument) entnommen werden.
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