|
Die Kosten des Aufenthaltes in einem Pflegeheim setzen sich aus den Kosten für Aufenthalt und Betreuung oder "Hotellerie" (Zimmermiete, Mahlzeiten, Be-treuung) und den Kosten der Pflege zusammen. Der aktuelle Pflegebedarf jeder Heimbewohnerin und jedes Heimbewohners wird anhand des Bedarfsabklä-rungsinstrumentes RAI (Resident Assessment Instrument) erfasst. Es beste-hen 12 Pflegestufen (RUG - Ressource Utilization Groups). Die Kosten der Pflege entsprechen denjenigen der jeweiligen Pflegestufe.
Alle Pflegeheime, die auf der Pflegeheimliste ( PDF Dokument) des Kantons Basel-Stadt aufgeführt sind, können einen Teil der Leistungen zu Lasten der obligatorischen Krankenversicherung abrechnen.
|