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Lesen Sie unsere Rubrik "Fragen und Anworten"

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Personen, welche aufgrund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse hohe Krank-heits- und/oder Heimkosten nicht selber finanzieren können, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Ergänzungsleistungen zur AHV sowie auf kantonale Beihilfen. Ergänzungsleistungen zur AHV und kantonale Beihilfen können beim Amt für Sozialbeiträge beantragt werden. Antworten auf die Fragen:

  • Was sind Ergänzungsleistungen und kantonale Beihilfen
  • Wie hoch sind die Ergänzungsleistungen?
  • Wie hoch sind die kantonalen Beihilfen?
  • Wie wird das Vermögen angerechnet?
  • Was müssen Sie tun?

finden Sie auf der Homepage des Amtes für Sozialbeiträge(*).

Informationen und die Möglichkeit, eine provisorische Berechnung  Ihres An-spruches auf Ergänzungsleistungen vorzunehmen, finden Sie hier:

 Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (PDF-Dokument)
 Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen (PDF-Dokument)

Für detaillierte Abklärungen und Informationen, ob die Voraussetzungen zum Bezug von Ergänzungsleistungen bzw. kantonalen Beihilfen erfüllt sind, wenden Sie sich bitte an:

Für Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Basel:
Amt für Sozialbeiträge
Grenzacherstr.62
4005 Basel
Tel. 061 267 86 65/66
Fax 061 267 86 44
E-Mail: asb@bs.ch

Für Einwohnerinnen und Einwohner von Riehen und Bettingen:
Gemeindeverwaltung Riehen
Abteilung Ergänzungsleistungen
Wettsteinstr.1
4125 Riehen
Te061 646 81 11


(*) Lesen Sie hier den Disclaimer