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Die Kosten setzen sich aus zwei Teilen zusammen: den Kosten für Aufenthalt und Betreuung sowie den eigentlichen Pflegekosten. Die Kosten für Aufenthalt und Betreuung müssen in erster Linie aus eigenen Mitteln finanziert werden, also aus AHV/IV-Rente, Pension und Vermögensanteil. Übersteigen die Kosten die Möglichkeiten der Eigenfinanzierung, können Ergänzungsleistungen zur AHV/IV und kantonale Beihilfen beantragt werden. Eine detaillierte Information und Orientierung erhalten Sie im Abschnitt Ergänzungsleistungen.
An die Pflegekosten zu Hause (Spitex) oder im Pflegeheim bezahlen die Betag-ten einen kantonal festgelegten Maximalbetrag pro Tag. Der Rest wird von den Krankenkassen und vom Kanton finanziert.
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