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Die Kosten der Pflege und Betreuung sind sowohl bei Aufenthalt zu Hause wie auch im Pflegeheim primär aus eigenen Mitteln (AHV/IV-Rente, Pension, Vermögensanteil) zu finanzieren. An die Kosten der Pflege leistet die obligatorische Krankenversicherung Beiträge. Sollten die von der Versicherung nicht gedeckten Kosten die Möglichkeiten der Eigenfinanzierung übersteigen, können Ergänzungsleistungen zur AHV/IV und kantonale Beihilfen beantragt werden.
Eine detaillierte Information und Orientierung erhalten Sie im Abschnitt Ergänzungsleistungen
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